SCHALLSCHUTZMESSUNGEN

Zu geringe Schallschutzeigenschaften können ganz schön störend sein....

Die Schallschutz-Anforderungen sind in DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" festgelegt und verbindlich eingeführt.


Auf einen ausreichenden Schallschutz ist, besonders bei Wohngebäuden, zu achten. Zu geringe Schallschutzeigenschaften von Bauteilen mit Schallschutzanforderungen werden von dem Nutzer als Störung unmittelbar wahrgenommen. Die vorhandenen schalltechnischen Eigenschafen eines Bauteils sind im Gebäude leicht messtechnissch zu überprüfen.
Unzureichender Schallschutz kann auf einem Fehler in der Bauausführung, der Nichteinhaltung zugesicherter Eigenschaften sowie einen Verstoß gegen die "Allgemeinen Regeln der Technik" beruhen.


Im Holzbau hängt die Einhaltung von bauphysikalischen Anforderungen in hohem Maße von der Qualität der planerischen Vorgaben (Grundrissgestaltung, Bauteilaufbauten, Anschlüssen und Details) und einer fehlerfreien Ausführung ab.


Zu ihrer Sicherheit haben wir Boden- und Wandaufbauten schallschutztechnisch überprüft.




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